Strafverteidiger München
- Kanzlei Drar

Willkommen in der Kanzlei Drar – Ihrem Strafverteidiger in München. Es ist oft nervenaufreibend, wenn man mit dem Gesetz in Konflikt kommt. Doch insbesondere strafrechtliche Belange können sich rasch und drastisch auf das eigene Leben auswirken. Es drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen, sondern vor allem auch weitreichende Auswirkungen auf das Privat- und Berufsleben. Diese massiven Konsequenzen können auch unabhängig von der Richtigkeit der Vorwürfe entstehen. Umso wichtiger ist es, einen verlässlichen Anwalt für Strafrecht zu haben. Die Kanzlei Drar vertritt Sie kompetent und zuverlässig in sämtlichen Stadien des Strafverfahrens: Wir sind Ihr zuverlässiger Strafverteidiger in München und Umgebung.

Rechtsanwältin für Strafrecht und Zivilrecht in München

Kanzlei Drar: Ihr Strafverteidiger in München

Die Kanzlei Drar sitzt im Herzen von München zwischen Königsplatz, Hauptbahnhof und dem Stiglmaierplatz.
Rechtsanwältin Rita Drar setzt sich für die Rechte und Interessen ihrer Mandantschaft ein und legt großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit, Erreichbarkeit, Verschwiegenheit und absolute Verlässlichkeit.

Kanzlei Drar:
Ihr Anwalt für Strafverteidigung und Strafrecht München

Strafrecht, Zivilrecht, München

Allgemeines Strafrecht

Die Kanzlei Drar verteidigt in allen Stadien des Strafverfahrens. Häufige Straftaten sind zum Beispiel: Beleidigung, Körperverletzung, Brandstiftung, Diebstahl, Raub, Hehlerei, Betrug, Freiheitsberaubung, falsche Verdächtigung, uneidliche Falschaussage, Nötigung, Urkundenfälschung, etc. Des Weiteren wichtig sind das Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, sowie diverse Brandstiftungsdelikte.

Strafrecht, Zivilrecht, München

Körperverletzung

Unter einer Körperverletzung wird die Schädigung der Gesundheit einer Person und die Verletzung der körperlichen Unversehrtheit verstanden. Die Gesundheitsschädigung umfasst sowohl physische als auch psychische Verletzungen. Der Täter muss dabei vorsätzlich, also wissentlich und willentlich, handeln. Es wird zwischen “einfacher” und gefährlicher Körperverletzung unterschieden.

Betäubungsmittel und Arzneimittelstrafrecht (BtMG)

Das BtMG regelt den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln und definiert Strafen für den Besitz sowie Handel von illegalen Substanzen. Betäubungsmittel, die unter das BtMG fallen, werden dabei in drei Kategorien unterteilt: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel, sowie verkehrsfähige

Strafrecht, Zivilrecht, München

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht stellt ein Sonderstrafrecht für junge Beschuldigte dar, die sich zur Zeit ihrer Tat in dem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter befinden. Das Jugendstrafrecht greift ab der Vollendung des 14. Lebensjahres bis zum 18 Lebensjahr (kann jedoch auch bei älteren Heranwachsenden zur Anwendung kommen). Es dient dabei in erster Linie nicht der Bestrafung, sondern der Erziehung.

Strafrecht, Zivilrecht, München

Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht umfasst Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Das Sexualstrafrecht ist ein sich ständig wandelndes Rechtsgebiet, in dem es oftmals Aussage gegen Aussage steht. Aus diesem Grund ist eine professionelle Strafverteidigung bei einem Sexualdelikt unabdingbar. Zu den häufigsten Sexualstraftaten gehören der Vorwurf der sexuellen Belästigung oder Nötigung, die Verbreitung, der Erwerb und Besitz von Kinderpornographie, Vergewaltigung oder sexueller Missbrauch.

Strafrecht, Zivilrecht, München

Kapitaldelikte

Ebenso werden von der Kanzlei Drar, Mandanten bei diverse Kapitaldelikten vertreten. Diese umfassen unter anderem Mord, (§ 211 StGB), Totschlag (§ 212 StGB), Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) und Raub mit Todesfolge (251 StGB). Ebenso deren Versuch ist bereits strafbar. Insbesondere bei schweren Straftaten ist es wichtig, sich schnellstmöglich die beste Strafverteidigung sicherzustellen.

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Strafrecht, Zivilrecht, München

Strafrecht

Verteidigung im Strafverfahren
In keinem Rechtsgebiet prallen die gegenläufigen Interessen zwischen dem staatlichen Strafanspruch einerseits und dem Freiheitsinteresse des Bürgers derartig aufeinander wie im Strafrecht. Im Strafverfahren ist dringend anzuraten, sich so früh wie möglich mit einer Kanzlei für Strafrecht in Verbindung zu setzen.

24h Notruf

Strafverteidiger - 24h Notruf
In strafrechtlichen Angelegenheiten ist oftmals keine Zeit zu verlieren. Daher ist die Kanzlei Drar aus München im Notfall auch stets außerhalb der Bürozeiten, unter folgender Notfallnummer erreichbar.

Zivilrecht

Zivilrecht / Privatrecht
Die Kanzlei Drar setzt sich für Ihre Ansprüche (Schmerzensgeldanspruch, Schadensersatzanspruch, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Nachbesserung, Gewährleistung, Rückabwicklung) ein oder wehrt Ansprüche Dritter gegen Sie ab.

Die häufigsten Fragen zum Strafrecht

Strafrechtliche Belange? Kanzlei Drar vertritt Sie als Strafverteidiger in München

Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Ein Strafverfahren kann, selbst wenn sich die Vorwürfe nicht bestätigen, für Beschuldigte und Angehörige starke persönliche Auswirkungen mit sich ziehen und ist in jedem Fall belastend. Zu den häufigsten Taten im allgemeinen Strafrecht gehören (gefährliche) Körperverletzung, Diebstahl, Fahrerflucht, Brandstiftungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder Sexualstraftaten. Weitere Aufgabenbereiche der Kanzlei umfassen das Jugendstrafrecht sowie Kapitaldelikte wie Mord und Totschlag. Die Kanzlei Drar ist Ihr Strafverteidiger in München und steht Ihnen bei jeder Belastungssituationen rund um die Uhr kompetent und verlässlich zur Seite.

Was es im Falle einer Verdächtigung einer Straftat oder einer Durchsuchung zu beachten gibt

Bei einer Wohnungs- oder Hausdurchsuchung oder der Beschuldigung einer Straftat ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend, um unerwünschte Auswirkungen zu vermeiden. Bei einer Wohnungs- oder Hausdurchsuchung sollten Sie sich zunächst die Durchsuchungsanordnung vorzeigen lassen. Anschließend ist die wichtigste Regel im Falle einer Durchsuchung, Beschuldigung, Vorladung der Polizei oder gar Festnahme: die Aussage zu verweigern und einen Anwalt für Strafrecht herbeizuziehen. Sie sollten sich nie zu einer Aussage drängen lassen – unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Kontaktieren Sie sofort nach Bekanntwerden der polizeilichen Ermittlungen zu jeglichen Themen im Strafrecht die Kanzlei Drar. Wir unterstützen Sie von Beginn an.

Untersuchungshaft – was nun?

Verhaftung und anschließende U-Haft sind im Strafrecht keine Seltenheit. Im besten Falle haben Sie Ihren Strafverteidiger in München bereits von Beginn an aufgesucht, um das Risiko einer möglichen Verhaftung zu minimieren. Dennoch kann eine Untersuchungshaft Betroffene völlig unvorbereitet treffen. Grundsätzlich müssen für eine Verhaftung zahlreiche Anforderungen erfüllt sein, welche aber bei nur etwa der Hälfte aller Haftbefehle vorhanden sind. Aus diesem Grund ist selbst im Falle einer U-Haft ein erfolgreiches Vorgehen mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich. In jedem Fall sollte vor einer Aussage stets die Kanzlei Drar informiert werden und jegliche Äußerungen abgesprochen werden – wir vertreten Sie im Strafrecht in München.

Verteidigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Im Strafrecht wird zwischen Erwachsenenstrafrecht und Jugendstrafrecht unterschieden. Das Jugendstrafrecht greift grundsätzlich nur bis zum 18 Lebensjahr (kann unter Umständen jedoch auch auf herangehende Erwachsene Anwendung finden). Das Ausmaß der Strafe ist im Jugendstrafrecht in vielen Fällen niedriger als im Erwachsenenstrafrecht, da nicht die Bestrafung, sondern der Gedanke einer erzieherischen Wirkung im Vordergrund steht. Dennoch sieht das Jugendstrafrecht bei schweren Vergehen auch drastische Strafen, wie eine mehrjährige Haftstrafe, vor. Daher ist auch in diesen Fällen eine professionelle Strafverteidigung durch einen praxiserprobten und fachkundigen Jugendstrafanwalt, wie die Kanzlei Drar aus München, unerlässlich. Je nach Vergehen lassen sich so negative Auswirkungen, die die Zukunft des Jugendlichen langfristig erheblich beeinträchtigen können, weitreichend vermeiden. Wenden Sie sich deshalb vertrauensvoll an einen zuverlässigen Strafanwalt – insbesondere auch als Eltern von betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen!

Was ist ein Pflichtverteidiger?

Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen einen Pflichtverteidiger vor. Hierfür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen gelten. Dazu gehören: ein schwerwiegender Vorwurf, ein drohender schwerwiegender Nachteil, oder eine schwierige Sach- und Rechtslage, die eine Pflichtverteidigung notwendig macht. Entgegen der verbreiteten Meinung, hängt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht vom Einkommen des Angeklagten ab. Sie haben dabei das Recht, Ihren Verteidiger selbst auszusuchen und sollten auch möglichst früh von diesem Recht Gebrauch machen. Spätestens, wenn das Gericht eine Benennungsfrist bekanntgibt, sollte ein Anwalt für Strafrecht ausgewählt werden. Ansonsten ordnet das Gericht einen Strafverteidiger bei.

Welche Rechtsmittel gibt es im Strafrecht?

Als Rechtsmittel im Strafrecht gibt es unter anderem die Berufung, die Revision, die Beschwerde, etc. Doch auch wenn die Situation für Beschuldigte und Angehörige häufig belastend ist, sollten diese Mittel nicht vorschnell, sondern mit Bedacht eingesetzt werden. Ansonsten kann es vorkommen, dass diese Mittel mehr schaden als nutzen. Für das Anfechten einer gerichtlichen Entscheidung benötigt es einen Anwalt für Strafrecht. Die Revision unterscheidet sich von der Berufung dahingehend, dass ein Urteil nur auf Rechtsfehler überprüft wird. Bei der Berufung – sofern frist- und formgerecht eingelegt – wird das erstinstanzliche Urteil vorerst nicht rechtskräftig und das gesamte Strafverfahren wird von einem anderen Gericht in höherer Instanz entschieden. Als verlässlicher Strafverteidiger in München setzt sich die Kanzlei Drar für alle Mandanten in sämtlichen Stadien entschlossen ein.

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Kanzlei Drar
Dachauer Straße 31
80335 München

Tel: 089-28938366
Fax: 089- 99954876