Rechtsanwältin Rita Drar, Ihre Anwältin für Strafrecht in München, verteidigt Sie engagiert, durchsetzungsstark und diskret in allen Stadien des Strafverfahrens.
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Die Kanzlei Drar ist Ihre hochspezialisierte Kanzlei für Strafrecht im Herzen von München, zentral gelegen zwischen Königsplatz, Hauptbahnhof und Stiglmaierplatz.
Ob im Ermittlungsverfahren, im Zwischenverfahren, im Hauptverfahren oder im Rechtsmittelverfahren: Wir verteidigen Ihre Rechte in allen Stadien des Strafprozesses. Durch unsere konsequente Spezialisierung garantieren wir Ihnen höchste prozessuale Präzision, schnelle Reaktionszeiten und absolute Diskretion ab der ersten Minute.
Wer einer Straftat beschuldigt wird, braucht eine Verteidigung, die schnell reagiert und prozessual präzise arbeitet. Rechtsanwältin Rita Drar verteidigt ausschließlich Beschuldigte, Angeschuldigte und Angeklagte, mit rund 120 Strafverfahren pro Jahr und Erfahrung vor zahlreichen Amts- und Landgerichten.
Echte Mandantenrezensionen auf Google
„Beste Anwältin die es gibt. Sie nimmt einen sofort die Angst spricht aber auch Klartext. Bin durch die schlimmste Zeit meines Lebens gegangen. Frau Drar kämpfte bis zum Schluss vor Gericht und ich bekam Freispruch!! Vielen Dank für alles Frau Drar!!“
„Ich kann Frau Drar uneingeschränkt weiterempfehlen. Sie hat in meinem Fall wirklich hervorragende Arbeit geleistet. Von Anfang an war sie äußerst freundlich, respektvoll und vor allem sehr einfühlsam... Dank ihres Engagements und ihrer Expertise hat sie es am Ende geschafft, mich erfolgreich aus dieser schwierigen Situation zu führen.“
„Bei insgesamt 3 Strafverfahren zur selben Zeit, mit drohender Freiheitsstrafe, haben Sie für mich das bestmögliche, eine Bewährungsstrafe erreichen können. Sie haben meine Zukunft gerettet... Wer auf der Suche nach der besten Strafverteidigerin ist, ist bei Ihnen genau richtig.“
„Frau Drar ist ein äußerst kompetente Strafverteidigerin... Man fühlt sich einfach super aufgehoben und ernst genommen... Ihr Einsatz hat mit einer nicht zu übertreffenden Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft zu einer Einstellung des Verfahrens geführt.“
Über Verfahren der Kanzlei haben unter anderem diese Medien berichtet:
Zweifach ausgezeichnet: Rechtsanwältin Rita Drar wurde vom F.A.Z. Institut als TOP Anwalt 2027 und TOP Anwalt 2026 ausgezeichnet.
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder dort Angaben zu machen. Einer Ladung der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts müssen Sie grundsätzlich nachkommen, auch dann dürfen Sie aber schweigen. Sprechen Sie vorher mit uns, bevor Sie reagieren.
In der Regel nicht, bevor Ihre Verteidigerin die Ermittlungsakte kennt. Sie haben ein Schweigerecht, aus dessen Ausübung keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden dürfen. Akteneinsicht erhält im Strafverfahren die Verteidigung. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob und wie eine Stellungnahme sinnvoll ist.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls eingelegt werden. Wird die Frist versäumt, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich. Prüfen Sie deshalb sofort das Zustellungsdatum und nehmen Sie umgehend Kontakt auf.
Mit der Anklageschrift hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Sie erhoben. In der Regel kommt es danach zu einer Hauptverhandlung vor Gericht. Das Gericht gibt Ihnen zuvor Gelegenheit, sich zur Anklage zu äußern, meist innerhalb einer Frist. Sie müssen deshalb umgehend reagieren: Wir prüfen die Akte und die Beweislage und bereiten Ihre Verteidigung auf die Hauptverhandlung vor. Äußern Sie sich nicht ohne Verteidigung.
Bewahren Sie Ruhe, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und stimmen Sie Maßnahmen nicht freiwillig zu. Widersprechen Sie höflich, aber bestimmt, machen Sie keine Angaben zur Sache, unterschreiben Sie nichts und rufen Sie umgehend Ihre Strafverteidigerin an. Leisten Sie keinen Widerstand.
So früh wie möglich, am besten bevor Sie sich gegenüber den Ermittlungsbehörden äußern: bei einer Vorladung, Durchsuchung, Festnahme, einem Strafbefehl oder einer Anklageschrift. Je früher die Verteidigung beginnt, desto mehr Handlungsspielraum besteht, etwa im Hinblick auf eine Einstellung des Verfahrens.
Die Kanzlei Drar finden Sie in der Dachauer Straße 31 in München, nur ca. 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt, mit der Tram-Haltestelle Karlstraße direkt vor der Tür und der U-Bahn-Station Stiglmaierplatz in der Nähe. Termine nach telefonischer Vereinbarung. Wir verteidigen ausschließlich Beschuldigte, Angeschuldigte und Angeklagte.
089 / 289 383 66 Zur Kontaktseite