Wenn gegen Sie ermittelt wird, dürfen Sie keine Fehler machen.
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Willkommen bei der Kanzlei Drar – Ihrem Strafverteidiger in München.
Wenn Sie strafrechtlich betroffen sind, zählt jede Minute. Wir handeln schnell, zuverlässig und kompetent – von der ersten Beratung bis zur Verteidigung im Verfahren. Ihr Recht und Ihre Freiheit stehen bei uns an erster Stelle.
Rechtsanwältin für Strafrecht Strafvertediger in München
Die Kanzlei Drar sitzt im Herzen von München zwischen Königsplatz, Hauptbahnhof und dem Stiglmaierplatz.
Rechtsanwältin Rita Drar setzt sich für die Rechte und Interessen ihrer Mandantschaft ein und legt großen Wert auf Qualität, genaue Arbeit, Erreichbarkeit, Verschwiegenheit und absolute Verlässlichkeit.
Kanzlei Drar:
Ihr Anwalt für Strafverteidigung und Strafrecht München
Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten in allen Bereichen des Strafrechts – individuell, diskret und mit klarer Strategie.
Unsere Schwerpunkte im Überblick:
Arzneimittelstrafrecht
Betrug
Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)
Bedrohung
Diebstahl
Durchsuchung und Beschlagnahme
Erpressung
Exhibitionistische Handlungen
Fahrerflucht
Falschaussage
Falsche Verdächtigung
Freiheitsberaubung
Hehlerei
Insolvenzverschleppung
Jugendstrafrecht
Kapitaldelikte
Körperverletzung
Mord
Nötigung
Pflichtverteidigung
Raub
Sexualstrafrecht
Strafbefehl
Strafvollstreckung
Totschlag
Trunkenheit im Verkehr
Untersuchungshaft
Untreue
Urkundenfälschung
Verkehrsstrafrecht
Vermögensabschöpfung
Vermögensdelikte
Vergewaltigung
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
Vorladung
Strafrechtliche Belange (z.B. Vorladung, Hausdurchsuchung, Festnahme) können sich rasch und drastisch auf das eigene Leben auswirken.
3 goldene Regeln:
Schweigen – keine freiwilligen Maßnahmen – nichts unterschreiben.
Warum Sie frühzeitig anrufen sollten
Vermeidung belastender Aussagen
Klare Einschätzung Ihrer tatsächlichen Risiken
Strukturierte Vorgehensweise ab dem ersten Schritt
Aktive Wahrnehmung Ihrer Rechte
Abwarten verschlechtert häufig die Ausgangslage.
Jetzt handeln – anrufen
Verteidigung im Strafverfahren
In keinem Rechtsgebiet prallen die gegenläufigen Interessen zwischen dem staatlichen Strafanspruch einerseits und dem Freiheitsinteresse des Bürgers derartig aufeinander wie im Strafrecht. Im Strafverfahren ist dringend anzuraten, sich so früh wie möglich mit einer Kanzlei für Strafrecht in Verbindung zu setzen.
Strafverteidiger - 24h Notruf
Bei Festnahme oder Hausdurchsuchung!
In strafrechtlichen Angelegenheiten ist oftmals keine Zeit zu verlieren. Daher ist die Kanzlei Drar aus München im Notfall auch stets außerhalb der Bürozeiten, unter folgender Notfallnummer erreichbar.
Das Strafrecht gehört zum öffentlichen Recht und ist im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Ein Strafverfahren kann, selbst wenn sich die Vorwürfe nicht bestätigen, für Beschuldigte und Angehörige starke persönliche Auswirkungen mit sich ziehen und ist in jedem Fall belastend. Zu den häufigsten Taten im allgemeinen Strafrecht gehören (gefährliche) Körperverletzung, Diebstahl, Fahrerflucht, Brandstiftungsdelikte, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder Sexualstraftaten. Weitere Aufgabenbereiche der Kanzlei umfassen das Jugendstrafrecht sowie Kapitaldelikte wie Mord und Totschlag. Die Kanzlei Drar ist Ihr Strafverteidiger in München und steht Ihnen bei jeder Belastungssituationen rund um die Uhr kompetent und verlässlich zur Seite.
Bei einer Wohnungs- oder Hausdurchsuchung oder der Beschuldigung einer Straftat ist schnelles und richtiges Handeln entscheidend, um unerwünschte Auswirkungen zu vermeiden. Bei einer Wohnungs- oder Hausdurchsuchung sollten Sie sich zunächst die Durchsuchungsanordnung vorzeigen lassen. Anschließend ist die wichtigste Regel im Falle einer Durchsuchung, Beschuldigung, Vorladung der Polizei oder gar Festnahme: die Aussage zu verweigern und einen Anwalt für Strafrecht herbeizuziehen. Sie sollten sich nie zu einer Aussage drängen lassen – unabhängig davon, ob die Vorwürfe zutreffen oder nicht. Kontaktieren Sie sofort nach Bekanntwerden der polizeilichen Ermittlungen zu jeglichen Themen im Strafrecht die Kanzlei Drar. Wir unterstützen Sie von Beginn an.
Verhaftung und anschließende U-Haft sind im Strafrecht keine Seltenheit. Im besten Falle haben Sie Ihren Strafverteidiger in München bereits von Beginn an aufgesucht, um das Risiko einer möglichen Verhaftung zu minimieren. Dennoch kann eine Untersuchungshaft Betroffene völlig unvorbereitet treffen. Grundsätzlich müssen für eine Verhaftung zahlreiche Anforderungen erfüllt sein, welche aber bei nur etwa der Hälfte aller Haftbefehle vorhanden sind. Aus diesem Grund ist selbst im Falle einer U-Haft ein erfolgreiches Vorgehen mit hoher Wahrscheinlichkeit möglich. In jedem Fall sollte vor einer Aussage stets die Kanzlei Drar informiert werden und jegliche Äußerungen abgesprochen werden – wir vertreten Sie im Strafrecht in München.
Im Strafrecht wird zwischen Erwachsenenstrafrecht und Jugendstrafrecht unterschieden. Das Jugendstrafrecht greift grundsätzlich nur bis zum 18 Lebensjahr (kann unter Umständen jedoch auch auf herangehende Erwachsene Anwendung finden). Das Ausmaß der Strafe ist im Jugendstrafrecht in vielen Fällen niedriger als im Erwachsenenstrafrecht, da nicht die Bestrafung, sondern der Gedanke einer erzieherischen Wirkung im Vordergrund steht. Dennoch sieht das Jugendstrafrecht bei schweren Vergehen auch drastische Strafen, wie eine mehrjährige Haftstrafe, vor. Daher ist auch in diesen Fällen eine professionelle Strafverteidigung durch einen praxiserprobten und fachkundigen Jugendstrafanwalt, wie die Kanzlei Drar aus München, unerlässlich. Je nach Vergehen lassen sich so negative Auswirkungen, die die Zukunft des Jugendlichen langfristig erheblich beeinträchtigen können, weitreichend vermeiden. Wenden Sie sich deshalb vertrauensvoll an einen zuverlässigen Strafanwalt – insbesondere auch als Eltern von betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen!
Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen einen Pflichtverteidiger vor. Hierfür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen gelten. Dazu gehören: ein schwerwiegender Vorwurf, ein drohender schwerwiegender Nachteil, oder eine schwierige Sach- und Rechtslage, die eine Pflichtverteidigung notwendig macht. Entgegen der verbreiteten Meinung, hängt die Beiordnung eines Pflichtverteidigers nicht vom Einkommen des Angeklagten ab. Sie haben dabei das Recht, Ihren Verteidiger selbst auszusuchen und sollten auch möglichst früh von diesem Recht Gebrauch machen. Spätestens, wenn das Gericht eine Benennungsfrist bekanntgibt, sollte ein Anwalt für Strafrecht ausgewählt werden. Ansonsten ordnet das Gericht einen Strafverteidiger bei.
Als Rechtsmittel im Strafrecht gibt es unter anderem die Berufung, die Revision, die Beschwerde, etc. Doch auch wenn die Situation für Beschuldigte und Angehörige häufig belastend ist, sollten diese Mittel nicht vorschnell, sondern mit Bedacht eingesetzt werden. Ansonsten kann es vorkommen, dass diese Mittel mehr schaden als nutzen. Für das Anfechten einer gerichtlichen Entscheidung benötigt es einen Anwalt für Strafrecht. Die Revision unterscheidet sich von der Berufung dahingehend, dass ein Urteil nur auf Rechtsfehler überprüft wird. Bei der Berufung – sofern frist- und formgerecht eingelegt – wird das erstinstanzliche Urteil vorerst nicht rechtskräftig und das gesamte Strafverfahren wird von einem anderen Gericht in höherer Instanz entschieden. Als verlässlicher Strafverteidiger in München setzt sich die Kanzlei Drar für alle Mandanten in sämtlichen Stadien entschlossen ein.
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Kanzlei Drar
Dachauer Straße 31
80335 München
Tel: 089-28938366
Fax: 089- 99954876