Ihre Kanzlei für Strafrecht in München
Ein Strafverfahren stellt für Betroffene eine erhebliche Belastung dar. In keinem anderen Rechtsgebiet steht so viel auf dem Spiel. Es geht um Ihre Freiheit, Ihre berufliche Existenz und Ihre Reputation. Ob Vorladung von der Polizei, Anklageschrift oder Hausdurchsuchung: Als seit Jahren in München etablierte Strafverteidigerin setzt sich Rechtsanwältin Rita Drar von der ersten Minute an konsequent für Ihre Rechte ein.
Mit ihrer langjährigen Erfahrung vor Ort und profunden Kenntnissen der Justizlandschaft in München vertritt Rechtsanwältin Drar Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick, prozessualer Entschlossenheit und dem nötigen Fingerspitzengefühl. Nach der Mandatierung beantragen wir umgehend Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft. Erst die detaillierte Analyse der Ermittlungsakte ermöglicht eine präzise Einschätzung der Beweislage und die Ausarbeitung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie.
JETZT VERTEIDIGER ANRUFEN: 089 / 289 383 66Leistungsspektrum Ihrer Strafverteidigung in München
Ermittlungsverfahren & Akteneinsicht
Nach Mandatierung beantragen wir umgehend Akteneinsicht. Erst die Auswertung der Ermittlungsakte ermöglicht es, frühzeitig die Weichen zu stellen und gegebenenfalls im Rahmen einer fundierten Schutzschrift auf das Verfahren einzuwirken.
Anklageschrift & Zwischenverfahren
Ergeht eine Anklageschrift, nutzen wir diesen Verfahrensabschnitt zur optimalen Vorbereitung auf die Hauptverhandlung und schöpfen alle prozessualen Möglichkeiten zu Ihren Gunsten aus.
Einspruch gegen Strafbefehl
Ein Strafbefehl steht einer Verurteilung gleich. Wir prüfen die Erfolgsaussichten eines Einspruchs innerhalb der gesetzlichen Zwei-Wochen-Frist und übernehmen die Verteidigung.
Hauptverfahren & Verteidigung vor Gericht
Kommt es zur Hauptverhandlung, vertreten wir Ihre Interessen mit prozessualer Präzision, Erfahrung und Nachdruck konsequent vor den Strafgerichten.
Abwehr von Zwangsmaßnahmen & Haftfragen
Bei Durchsuchung, Beschlagnahme oder Untersuchungshaft prüfen wir die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen und setzen uns gegen unverhältnismäßige Eingriffe zur Wehr.
Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht folgt eigenen Regeln. Wir begleiten junge Beschuldigte und deren Familien mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und Blick auf die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens.
Wichtige Verhaltensregeln
Konsequentes Schweigen
Machen Sie von Ihrem gesetzlichen Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Spontane Äußerungen gegenüber Ermittlungsbehörden schaden in der Regel der späteren Verteidigung.
Stellungnahme nur über Verteidigung
Eine Äußerung zur Sache erfolgt – sofern angezeigt – ausschließlich schriftlich durch Ihre Strafverteidigerin und erst nach vollständiger Einsicht in die Ermittlungsakte.
Keine freiwilligen Mitwirkungen
Stimmen Sie Maßnahmen wie Durchsuchungen, Sicherstellungen oder Tests nicht freiwillig zu. Widersprechen Sie höflich, aber bestimmt, sofern keine gesetzliche Duldungspflicht besteht.
Sofortige Verteidigung anfordern
Ob Vorladung, Strafbefehl, Anklageschrift, Hausdurchsuchung, Festnahme oder Untersuchungshaft: Kontaktieren Sie umgehend Ihre Strafverteidigerin.