Der Tatvorwurf bei abgefangenen Postsendungen
Werden im Briefermittlungszentrum oder bei Zollkontrollen Postsendungen mit Betäubungsmitteln (wie Ecstasy, Cannabis, Kokain, Amphetamin u. a.) beschlagnahmt, leiten die Ermittlungsbehörden regelmäßig ein Strafverfahren ein. Betroffene erhalten daraufhin meist eine schriftliche Vorladung oder einen Anhörungsbogen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. In einigen Fällen liegt auch bereits ein Strafbefehl des Amtsgerichts vor.
Handlungsbedarf bei Fristen & Strafbefehl
Bei Anhörungsbögen und polizeilichen Vorladungen setzen die Behörden meist extrem kurz bemessene Fristen. Liegt bereits ein Strafbefehl des Amtsgerichts vor, gilt die gesetzlich strikte Frist von zwei Wochen, innerhalb derer Einspruch eingelegt werden muss, um eine rechtskräftige Verurteilung abzuwenden.
Nach Mandatierung zeigen wir Ihre Verteidigung gegenüber der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Amtsgericht an. Wir legen bei einem Strafbefehl fristgerecht Einspruch ein, beantragen bei Behörden umgehend die Verlängerung von Fristen und schützen Sie vor übereilten Äußerungen.
Rechtliche Einordnung & Rechtsprechung
Dem Tatvorwurf liegt häufig lediglich eine Adressierung auf einer Postsendung oder ein Eintrag auf einer Liste zugrunde. Nach der überwiegenden amtsgerichtlichen Rechtsprechung (u. a. AG Köln, Beschluss vom 19.12.2016 – Az. 543 Ds 437/16; AG Iserlohn, Beschluss vom 10.03.2017 – Az. 16 Ds 139/17; AG Freising, Az. 4 Cs 508 Js 12960/25) reichen solche bloßen Zuordnungen für einen rechtssicheren Tatnachweis in vielen Fällen nicht aus.
Unsere Erfahrung in der Strafverteidigung
Die Kanzlei Drar verfügt über fundierte Kenntnisse und umfangreiche Erfahrung in der Verteidigung bei Betäubungsmitteldelikten. Wir konnten vergleichbare Verfahren wegen beschlagnahmter Postsendungen bereits vielfach erfolgreich und zur vollsten Zufriedenheit unserer Mandanten begleiten.
Unser Vorgehen nach Mandatierung
Nach Mandatierung beantragen wir unverzüglich vollständige Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Nach eingehender Auswertung der Ermittlungsakte nehmen wir im Rahmen des rechtlichen Gehörs fundiert und individuell Stellung, um Ihre Rechte bestmöglich durchzusetzen.
Haben Sie ein Schreiben der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einen Strafbefehl erhalten?
Nutzen Sie unsere Erfahrung in BtMG-Ermittlungsverfahren. Kontaktieren Sie uns für eine fundierte Erstberatung.
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