Rechtsanwältin für Strafrecht | Strafverteidigung in München Kanzlei Drar Erstberatung

Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG)

Verteidigung bei Vorwürfen im Betäubungsmittelrecht

Postbeschlagnahme & Online-Bestellungen (Zoll & Polizei)

Ein Ermittlungsverfahren beginnt häufig mit einem Schreiben von Zoll oder Polizei: Ein an Sie adressiertes Paket oder ein Brief wurde beschlagnahmt.

Die Adressierung einer Postsendung belegt für sich genommen weder eine Bestellung noch die Kenntnis des Empfängers. Machen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden keine Angaben zur Sache.

Besitz & Erwerb

Der Vorwurf des Besitzes oder Erwerbs von Betäubungsmitteln führt zu einem Ermittlungsverfahren.

Nutzen Sie konsequent Ihr Schweigerecht und tätigen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei.

Handeltreiben, Einfuhr & Abgabe

Das Auffinden von verpackten Portionen, Feinwaagen oder Bargeld wird von den Ermittlungsbehörden regelmäßig als Indiz für einen Handel gewertet.

Bei Vorwürfen wie Handeltreiben, Einfuhr oder Abgabe drohen erhebliche Freiheitsstrafen.

Unser Vorgehen nach Mandatierung

Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir umgehend die Vertretung:

Sie oder ein Angehöriger sind betroffen?

Wir übernehmen Ihre Verteidigung. Machen Sie keine Angaben zur Sache und vereinbaren Sie einen Termin – wir sind jederzeit erreichbar.

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