Rechtsanwältin für Strafrecht | Strafverteidigung in München Kanzlei Drar Erstberatung

Strafverteidigung bei Körperverletzung

Verteidigung bei Vorladung, Strafbefehl oder Anklage wegen § 223 & § 224 StGB

Vorwürfe der Körperverletzung oder der gefährlichen Körperverletzung

Ein Vorwurf der Körperverletzung steht oft schneller im Raum als gedacht – sei es nach einer dynamischen Auseinandersetzung im Nachtleben, im Straßenverkehr oder im privaten Umfeld. Unabhängig davon, ob Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei, einen Strafbefehl des Amtsgerichts oder bereits eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten haben: Schnelles und überlegtes Handeln ist unverzichtbar.

Differenzierung: Von § 223 bis § 224 StGB

Das Strafgesetzbuch unterscheidet grundlegend zwischen der einfachen und der qualifizierten (gefährlichen) Körperverletzung:

Körperverletzung (§ 223 StGB): Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Beweislage: Zeugen, Arztberichte & Videoaufzeichnungen

Verfahren wegen Körperverletzung stützen sich in der Praxis meist auf ein komplexes Geflecht unterschiedlicher Beweismittel. Häufig steht Aussage gegen Aussage, Zeugenaussagen sind durch Alkoholkonsum oder hektisches Geschehen ungenau, oder ärztliche Atteste geben den eigentlichen Hergang nicht korrekt wider.

Zudem spielen in der modernen Strafverteidigung Videoaufzeichnungen (z. B. aus Überwachungskameras im öffentlichen Raum, Verkehrsmitteln, Lokalen oder Smartphone-Videos) eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung des tatsächlichen Geschehens.

Unser Vorgehen als Ihre Strafverteidigung

Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?

Ob polizeiliche Vorladung, Strafbefehl wegen Körperverletzung oder Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung: Machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie uns unverzüglich für eine vertrauliche Erstberatung.

Erstberatung vereinbaren (089 / 289 383 66)
Zurück zur Startseite
Jetzt Anwalt anrufen