Rechtsanwältin für Strafrecht | Strafverteidigung in München Kanzlei Drar Erstberatung

Körperverletzung (§§ 223 ff. StGB)

Strafverteidigung bei Körperverletzungsdelikten

Vorwurf der Körperverletzung

Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung entstehen häufig aus dynamischen Alltagssituationen oder Konflikten. Neben strafrechtlichen Sanktionen stehen für Betroffene oft auch zivilrechtliche Ansprüche auf dem Spiel.

In dieser Situation gilt: Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache.

Vorwürfe & Tatbestände

Wir vertreten Sie unter anderem bei:

Unser Vorgehen nach Mandatierung

Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir umgehend die Vertretung:

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?

Machen Sie keine Angaben zur Sache und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Wir wahren Ihre Rechte von Beginn an.

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