Vorwurf der Körperverletzung
Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung entstehen häufig aus dynamischen Alltagssituationen oder Konflikten. Neben strafrechtlichen Sanktionen stehen für Betroffene oft auch zivilrechtliche Ansprüche auf dem Spiel.
In dieser Situation gilt: Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache.
Vorwürfe & Tatbestände
Wir vertreten Sie unter anderem bei:
- Einfacher Körperverletzung (§ 223 StGB): Die Verfolgung erfordert in der Regel einen Strafantrag oder das besondere öffentliche Interesse der Staatsanwaltschaft.
- Gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB): Tatbegehung mittels einer Waffe, eines gefährlichen Werkzeugs, eines hinterlistigen Überfalls, mit mehreren gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.
- Fahrlässiger Körperverletzung (§ 229 StGB)
- Schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB): Vorwürfe bei dauerhaften gesundheitlichen Folgeschäden.
Unser Vorgehen nach Mandatierung
Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir umgehend die Vertretung:
- Übernahme der Kommunikation: Wir zeigen Ihre Vertretung an, sagen polizeiliche Vorladungstermine ab und führen sämtliche Korrespondenz.
- Akteneinsicht: Wir beantragen umgehend vollständige Akteneinsicht zur Prüfung von Zeugenaussagen, Verletzungsdokumentationen und Ermittlungsergebnissen.
- Verteidigungsstrategie: Auf Basis der Aktenlage erarbeiten wir die optimale Strategie – von der Einstellung des Verfahrens über den Täter-Opfer-Ausgleich bis hin zum Freispruch vor Gericht.
Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?
Machen Sie keine Angaben zur Sache und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Wir wahren Ihre Rechte von Beginn an.
Jetzt Termin vereinbaren (089 / 289 383 66)