Vorwürfe der Körperverletzung oder der gefährlichen Körperverletzung
Ein Vorwurf der Körperverletzung steht oft schneller im Raum als gedacht – sei es nach einer dynamischen Auseinandersetzung im Nachtleben, im Straßenverkehr oder im privaten Umfeld. Unabhängig davon, ob Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei, einen Strafbefehl des Amtsgerichts oder bereits eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft erhalten haben: Schnelles und überlegtes Handeln ist unverzichtbar.
Differenzierung: Von § 223 bis § 224 StGB
Das Strafgesetzbuch unterscheidet grundlegend zwischen der einfachen und der qualifizierten (gefährlichen) Körperverletzung:
• Körperverletzung (§ 223 StGB): Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB)
Eine gefährliche Körperverletzung liegt vor, wenn die Tat durch eine der folgenden qualifizierenden Handlungsformen begangen wird:
- 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
- 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
- 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
- 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
- 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.
Der Gesetzgeber sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu ten Jahren vor (in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren). Da Geldstrafen hier im Regelfall nicht mehr vorgesehen sind, ist eine frühzeitige und konsequente Strafverteidigung unverzichtbar.
Beweislage: Zeugen, Arztberichte & Videoaufzeichnungen
Verfahren wegen Körperverletzung stützen sich in der Praxis meist auf ein komplexes Geflecht unterschiedlicher Beweismittel. Häufig steht Aussage gegen Aussage, Zeugenaussagen sind durch Alkoholkonsum oder hektisches Geschehen ungenau, oder ärztliche Atteste geben den eigentlichen Hergang nicht korrekt wider.
Zudem spielen in der modernen Strafverteidigung Videoaufzeichnungen (z. B. aus Überwachungskameras im öffentlichen Raum, Verkehrsmitteln, Lokalen oder Smartphone-Videos) eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung des tatsächlichen Geschehens.
Unser Vorgehen als Ihre Strafverteidigung
- Akteneinsicht beantragen: Wir fordern unverzüglich die vollständige Ermittlungsakte bei der Staatsanwaltschaft an, um Zeugenaussagen, Polizeiberichte und medizinische Befunde detailliert zu analysieren.
- Sicherung von Entlastungsbeweisen: Wir prüfen frühzeitig das Vorhandensein und die Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen, sichern Entlastungszeugen und prüfen Gegenbeweise.
- Verteidigungsstrategie erarbeiten: Auf Basis der Ermittlungsergebnisse entwickeln wir eine fundierte Verteidigung mit dem Ziel, den Vorwurf zu entkräften oder eine Einstellung des Verfahrens zu erwirken.
Haben Sie eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?
Ob polizeiliche Vorladung, Strafbefehl wegen Körperverletzung oder Anklageschrift wegen gefährlicher Körperverletzung: Machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie uns unverzüglich für eine vertrauliche Erstberatung.
Erstberatung vereinbaren (089 / 289 383 66)