Rechtsanwältin für Strafrecht | Strafverteidigung in München Kanzlei Drar Erstberatung

Strafbefehl erhalten? Sofortiger Handlungsbedarf

Einspruch und strategische Strafverteidigung im Strafbefehlsverfahren (§ 410 StPO)

Der Strafbefehl – Ein Urteil ohne Hauptverhandlung

Ein Strafbefehl ist kein einfacher Verwaltungsbrief, sondern eine schriftliche Verurteilung durch das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Häufig werden darin Geldstrafen oder Fahrverbote festgesetzt. Wer einen Strafbefehl im gelben Briefumschlag erhält, sollte sofort handeln.

Strategische Optionen beim Einspruch (§ 410 Abs. 2 StPO)

Ein Einspruch muss nicht zwingend unbeschränkt eingelegt werden. Gemäß § 410 Abs. 2 StPO kann der Einspruch auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden – beispielsweise ausschließlich auf die Rechtsfolgen.

Welcher Schritt rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich jedoch erst nach umfassender Prüfung und Auswertung der Ermittlungsakte beurteilen.

Unser Vorgehen nach Mandatierung

Achten Sie auf das Zustellungsdatum!

Die Zwei-Wochen-Frist läuft ab dem Datum auf dem gelben Briefumschlag. Kontaktieren Sie uns umgehend für eine Erstberatung.

Erstberatung vereinbaren (089 / 289 383 66)
Zurück zur Startseite
Jetzt Anwalt anrufen