Rechtsanwältin für Strafrecht | Strafverteidigung in München Kanzlei Drar Erstberatung

Strafbefehl erhalten? Sofortiger Handlungsbedarf

Einspruch und strategische Strafverteidigung im Strafbefehlsverfahren (§ 410 StPO)

Der Strafbefehl – Ein Urteil ohne Hauptverhandlung

Ein Strafbefehl ist kein einfacher Verwaltungsbrief, sondern eine schriftliche Verurteilung durch das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Häufig werden darin hohe Geldstrafen, Fahrverbote oder sogar Freiheitsstrafen auf Bewährung festgesetzt. Wer einen Strafbefehl im gelben Briefumschlag erhält, muss sofort handeln.

Strategische Optionen beim Einspruch (§ 410 Abs. 2 StPO)

Ein Einspruch muss nicht zwingend unbeschränkt eingelegt werden. Gemäß § 410 Abs. 2 StPO kann der Einspruch auch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden – beispielsweise ausschließlich auf die Höhe der Tagessätze oder die Bemessung von Nebenfolgen.

Welcher Schritt rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich jedoch erst nach umfassender Prüfung und Auswertung der Ermittlungsakte beurteilen.

Unser Vorgehen nach Mandatierung

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