Eine extrem belastende Situation für die gesamte Familie
Wenn einem Jugendlichen oder Heranwachsenden eine Straftat vorgeworfen wird, ist das für die gesamte Familie eine erhebliche Belastung. Ein Ermittlungsverfahren, eine Vorladung der Polizei oder gar eine Anklageschrift bringt große Verunsicherung mit sich – Eltern sorgen sich intensiv um die Zukunft, die Schule, die Ausbildung oder den beruflichen Werdegang. In dieser schwierigen Phase stehen wir Ihnen verlässlich, einfühlsam und konsequent zur Seite.
Anwendungsbereich des Jugendgerichtsgesetzes (JGG)
• Jugendliche (14 bis einschließlich 17 Jahre): Das Jugendgerichtsgesetz gilt gemäß § 1 Abs. 2 JGG zwingend für Jugendliche in diesem Alter. Kinder unter 14 Jahren sind gesetzlich strafunmündig.
• Heranwachsende (18 bis 20 Jahre): Bei Heranwachsenden prüft das Gericht nach § 105 JGG, ob das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet. Diese Entscheidung hängt maßgeblich vom Reifegrad sowie der Art der Tat ab.
Ausrichtung der Strafverteidigung
Die Ausrichtung der Verteidigung erfolgt stets individuell nach eingehender Prüfung der Aktenlage und in enger Abstimmung mit unseren Mandanten. Ziel ist es, das für die jeweilige Situation bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Das Spektrum der Verteidigungsmöglichkeiten ist dabei breit gefächert: Es reicht von einer Einstellung des Verfahrens (gegebenenfalls unter Auflagen) über die Erarbeitung einer tragfähigen Strategie für das Verfahren bis hin zum Erstreiten eines Freispruchs. Sollte im Verfahren die Anwendung von Sanktionen im Raum stehen, legen wir bei Heranwachsenden einen wichtigen Schwerpunkt darauf, die Argumente für die Anwendung des deutlich milderen Jugendstrafrechts herauszuarbeiten.
Unser Vorgehen als Ihre Strafverteidigung
Wir setzen uns von der ersten Minute an für eine konsequente Wahrung Ihrer Rechte ein:
- Akteneinsicht & Analyse: Wir beantragen unverzüglich vollständige Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, um die Beweislage objektiv zu prüfen.
- Maßgeschneiderte Strategie: Nach Auswertung der Ermittlungsakte stimmen wir das genaue Verteidigungsziel persönlich mit Ihnen und dem Betroffenen ab.
- Anwendung des JGG prüfen: Bei Heranwachsenden prüfen wir die Reifeentwicklung und setzen uns im Bedarfsfall zielgerichtet für die Anwendung des Jugendstrafrechts ein.
- Vertrauliche Begleitung: Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den Behörden sowie der Jugendgerichtshilfe und begleiten Betroffene und Eltern durch das gesamte Verfahren.
Haben Sie oder Ihr Angehöriger eine Vorladung oder Anklage erhalten?
Ob polizeiliche Vorladung oder Anklageschrift: Machen Sie keine Angaben zur Sache und kontaktieren Sie uns unverzüglich für eine vertrauliche Erstberatung.
Erstberatung vereinbaren (089 / 289 383 66)