Rechtsanwältin für Strafrecht | Strafverteidigung in München Kanzlei Drar Erstberatung

Durchsuchung & Beschlagnahme

Verhalten bei Hausdurchsuchungen & Sicherstellung von Datenträgern

Überraschung am frühen Morgen – Die Hausdurchsuchung

Eine Hausdurchsuchung durch die Polizei ist einer der schwerwiegendsten Eingriffe in die Privatsphäre. Oft stehen Ermittler unangemeldet am frühen Morgen vor der Tür, durchsuchen Wohn- oder Geschäftsräume und stellen das Gebäude im wahrsten Sinne des Wortes auf den Kopf.

In dieser akuten Belastungssituation gilt als wichtigste Verhaltensregel: Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keinerlei Angaben zur Sache.

Beschlagnahme von Datenträgern & Beweismitteln

Im Rahmen einer Durchsuchung werden häufig Smartphones, Laptops, Festplatten, USB-Sticks oder schriftliche Unterlagen beschlagnahmt. Spätestens mit der Beschlagnahme steht fest, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird.

Da digitale Speichermedien hochempfindliche private sowie berufliche Daten enthalten, erfordert die rechtliche und technische Aufarbeitung der Asservate höchste Sorgfalt und Erfahrung in der Strafverteidigung.

Unser Vorgehen nach Mandatierung – Konsequente Strafverteidigung

Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir unverzüglich die Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden:

Wurden bei Ihnen Räume durchsucht oder Gegenstände beschlagnahmt?

Nehmen Sie umgehend vertraulich Kontakt mit uns auf. Wir wahren Ihre Rechte ab der ersten Minute.

Erstberatung vereinbaren (089 / 289 383 66)
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