Überraschung am frühen Morgen – Die Hausdurchsuchung
Eine Hausdurchsuchung durch die Polizei ist einer der schwerwiegendsten Eingriffe in die Privatsphäre. Oft stehen Ermittler unangemeldet am frühen Morgen vor der Tür, durchsuchen Wohn- oder Geschäftsräume und stellen das Gebäude im wahrsten Sinne des Wortes auf den Kopf.
In dieser akuten Belastungssituation gilt als wichtigste Verhaltensregel: Bewahren Sie Ruhe und machen Sie keinerlei Angaben zur Sache.
Die wichtigsten Verhaltensregeln bei einer Durchsuchung
- Durchsuchungsbeschluss verlangen: Lassen Sie sich den richterlichen Durchsuchungsbeschluss aushändigen. Dieser muss den konkreten Tatvorwurf umreißen. Wir prüfen diesen Beschluss umgehend auf seine rechtliche Rechtmäßigkeit.
- Keine freiwillige Mitwirkung & Schweigen: Sie müssen die Maßnahme dulden, sind jedoch nicht verpflichtet, aktiv mitzuwirken. Geben Sie keine Passwörter, PINs oder Entsperrcodes heraus.
- Widerspruch gegen Sicherstellung / Beschlagnahme: Stimmen Sie der Mitnahme von Gegenständen nicht freiwillig zu. Verlangen Sie die Aufnahme Ihres ausdrücklichen Widerspruchs in das Protokoll, damit der Weg für gerichtliche Rechtsmittel offenbleibt.
Beschlagnahme von Datenträgern & Beweismitteln
Im Rahmen einer Durchsuchung werden häufig Smartphones, Laptops, Festplatten, USB-Sticks oder schriftliche Unterlagen beschlagnahmt. Spätestens mit der Beschlagnahme steht fest, dass ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie geführt wird.
Da digitale Speichermedien hochempfindliche private sowie berufliche Daten enthalten, erfordert die rechtliche und technische Aufarbeitung der Asservate höchste Sorgfalt und Erfahrung in der Strafverteidigung.
Unser Vorgehen nach Mandatierung – Konsequente Strafverteidigung
Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir unverzüglich die Vertretung gegenüber den Ermittlungsbehörden:
- Prüfung der Rechtmäßigkeit: Wir prüfen den Durchsuchungsbeschluss sowie die Beschlagnahmeanordnung detailliert auf formelle Fehler und Verhältnismäßigkeit.
- Rechtsmittel einlegen: Wir legen bei rechtlichen Mängeln gerichtliche Rechtsmittel (z. B. Beschwerde) gegen die Beschlagnahme ein, um die Herausgabe Ihrer Arbeitsmittel und Speichermedien durchzusetzen.
- Akteneinsicht beantragen: Wir beantragen vollständige Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, um die tatsächliche Beweislage präzise zu analysieren.
- Individuelle Verteidigungsstrategie: Auf Basis der Ermittlungsakte erarbeiten wir eine durchsetzungsstarke und maßgeschneiderte Verteidigung für das weitere Verfahren.
Wurden bei Ihnen Räume durchsucht oder Gegenstände beschlagnahmt?
Nehmen Sie umgehend vertraulich Kontakt mit uns auf. Wir wahren Ihre Rechte ab der ersten Minute.
Erstberatung vereinbaren (089 / 289 383 66)