Vorwurf im Sexualstrafrecht
Vorwürfe im Sexualstrafrecht greifen tief in das persönliche und berufliche Leben ein. Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens stellt eine erhebliche Belastung dar.
In dieser Situation gilt: Machen Sie keinerlei Angaben gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft.
Vorwürfe & Tatbestände
Wir vertreten Sie unter anderem bei:
- Sexueller Belästigung (§ 184i StGB)
- Sexuellem Übergriff, sexueller Nötigung & Vergewaltigung (§ 177 StGB)
- Exhibitionistischen Handlungen (§ 183 StGB) & Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB)
- Verbreitung pornografischer Inhalte (§ 184 StGB)
- Ausübung der verbotenen Prostitution (§ 184f StGB)
Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen
Ermittlungen in diesem Bereich stützen sich häufig auf Zeugenaussagen. Bei der Konstellation „Aussage gegen Aussage“ bildet die detaillierte Analyse der Vernehmungsprotokolle das Fundament der Verteidigung.
Unser Vorgehen nach Mandatierung
Sobald Sie uns beauftragen, übernehmen wir umgehend die Vertretung:
- Übernahme der Kommunikation: Wir zeigen Ihre Vertretung an, sagen polizeiliche Vorladungstermine ab und führen sämtliche Korrespondenz.
- Akteneinsicht: Wir beantragen umgehend vollständige Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft.
- Verteidigungsstrategie: Auf Basis der Ermittlungsakte erarbeiten wir eine fundierte Stellungnahme mit dem Ziel, nach Möglichkeit eine Einstellung des Verfahrens ohne öffentliche Hauptverhandlung zu erreichen.
Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten?
Machen Sie keine Angaben zur Sache und vereinbaren Sie einen Termin für eine Erstberatung. Wir wahren Ihre Rechte von Beginn an.
Jetzt Termin vereinbaren (089 / 289 383 66)