Vorwürfe im Sexualstrafrecht
Das Sexualstrafrecht umfasst ein breites Spektrum unterschiedlicher Tatbestände des Strafgesetzbuches. Ein Vorwurf in diesem Bereich bedeutet für Betroffene meist eine enorme psychologische Belastung sowie die Gefahr einer gesellschaftlichen und beruflichen Existenzgefährdung.
Wir vertreten und verteidigen Sie unter anderem bei folgenden Vorwürfen:
• Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung & Vergewaltigung (§ 177 StGB): Vorwürfe bei Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person oder unter Ausnutzung von Notsituationen.
• Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB): Vorwürfe der Belästigung anderer Personen durch exhibitionistische Handlungen.
• Verbreitung pornographischer Inhalte (§ 184 StGB): Vorwürfe wegen des Besitzes oder der Verbreitung entsprechender Medien.
• Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte (§ 184b StGB): Vorwürfe, die häufig im Rahmen von Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmungen digitaler Medien entstehen. Hierbei geht es in der Praxis maßgeblich um die forensische Auswertung elektronischer Datenträger wie Smartphones, Laptops, Festplatten, USB-Sticks oder Cloud-Speicher.
• Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte (§ 184c StGB): Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Verbreitung oder dem Besitz jugendpornographischen Materials auf digitalen Speichermedien.
Höchste Diskretion & Konsequentes Schweigen
Vorwürfe im Sexualstrafrecht stützen sich in der Praxis häufig auf subjektive Zeugenaussagen (Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen) oder digitale Spuren. Vorwürfe im Zusammenhang mit elektronischen Speichermedien (Smartphones, Festplatten, USB-Sticks, Laptops) erfordern eine präzise technische und juristische Aufarbeitung. Machen Sie bei Sicherstellungen oder Durchsuchungen keinerlei Angaben zu Passwörtern oder PINs und verweigern Sie jegliche Aussage zur Sache.
Unsere Vorgehensweise als Ihre Strafverteidigung
Nach Mandatierung zeigen wir Ihre Verteidigung unverzüglich bei den Ermittlungsbehörden an und beantragen vollständige Akteneinsicht bei der zuständigen Staatsanwaltschaft.
Erst nach gründlicher Auswertung der Ermittlungsakte, der Analyse von Vernehmungsprotokollen oder digitalen Spuren erarbeiten wir eine individualisierte und strategisch fundierte Verteidigung. Unser Ziel ist es, Vorwürfe frühzeitig zu entkräften und nach Möglichkeit eine geräuschlose Einstellung des Verfahrens zu erreichen.
Haben Sie eine Vorladung oder Anhörung erhalten?
Nehmen Sie umgehend vertraulich Kontakt mit uns auf. Wir wahren Ihre Rechte mit höchster Diskretion.
Erstberatung vereinbaren (089 / 289 383 66)