wie zum Beispiel:
Erstberatung
nehmen Sie telefonisch oder per
Die Verteidigung hat ein Recht auf möglichst frühzeitigen und umfassenden Zugang zu Beweismitteln und Ermittlungsergebnissen sowie auf Vermittlung der erforderlichen materiell- und prozessrechtlichen Informationen.
Der Beschuldigte muss wissen, auf welche Umstände sich der gegen ihn erhobene Vorwurf stützt. Zudem kann der Beschuldigte, der den Sachverhalt in der Regel aus eigenem Erleben kennt, der Verteidigung bei Kenntnis der Akten oft wertvolle Hinweise liefern.
Frau Rechtsanwältin Drar wird nach Einsichtnahme in die Akten sowie der Informationsquelle des Beschuldigten die bestmögliche Verteidigungsstrategie entwickeln.
→ Sicherstellung /Beschlagnahme
Das Interesse der Verteidigung muss vorrangig darauf abzielen, durch aktive Verteidigung eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. In diesem Verfahrensstadium ist es möglich, nach Akteneinsicht sowie Besprechung mit dem Mandanten, Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufzunehmen und eine Einstellung zu beeinflussen.
Rechtsanwältin Drar (Anwältin für Strafrecht in München) vertritt auch Geschädigte einer Straftat und kann sich bei besonders schweren Straftaten (Kapitaldelikte) als Nebenklagevertreterin bestellen.
Kanzlei Drar
Dachauer Straße 31
80335 München
Tel: 089-28938366
Fax: 089- 99954876