Ihr Anwalt für das Jugendstrafrecht München

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für Jugendliche und Heranwachsende. Für Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende gelten grundsätzlich die Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO), es sei denn, das Jugendgerichtsgesetz (JGG) oder allgemeine Grundsätze des JGG sind vorrangig. Die Kanzlei Drar vertritt als Anwalt für Jungendstrafrecht in München Opfer sowie auch Beschuldigte.

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Rechtsanwältin
Rita Drar

Allgemeines Strafrecht
Jugendstrafrecht
Kapitaldelikte

Anwalt Jugendstrafrecht München

Auf welche Personen findet das Jugendstrafrecht Anwendung?

Das Jugendstrafrecht ist stets auf Jugendliche anzuwenden. Jugendliche sind die Personen, die zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt sind.

Auf Heranwachsende, dies sind Personen, die zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt sind, ist das Jugendstrafrecht in seinen wesentlichen Bestimmungen anzuwenden, wenn entweder die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit der Täterin oder des Täters ergibt, dass sogenannte Reifeverzögerungen zur Tatzeit vorlagen, oder es sich nach der Art, den Umständen oder den Beweggründen der Tat um eine Jugendverfehlung handelt.

Ausmaß der Strafe

Das Ausmaß der Strafe ist im Jugendstrafrecht in vielen Fällen niedriger als im Erwachsenenstrafrecht, da nicht die Bestrafung, sondern der Gedanke einer erzieherischen Wirkung im Vordergrund steht.

Zweck des Jungendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht verfolgt mit seinen Strafen nicht nur einen reinen Sanktionszweck, sondern dient vor allem der Erziehung und Besserung des jugendlichen Straftäters. Ziel ist es, straffällig gewordenen Jugendlichen zu einem in Zukunft straffreien Leben zu verhelfen. Unter anderem aus diesem Grund gilt das Jugendstrafrecht nur für Jugendliche bis 17 Jahren sowie im Einzelfall für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren.

Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht drei Arten von Strafen vor:

  • Erziehungsmaßregeln, Bsp Sozialstunden

  • Zuchtmittel
  • und Jugendstrafe.

Die Kanzlei Drar ist Ihr Anwalt für das Jugendstrafrecht in München

Daher ist auch in diesen Fällen eine professionelle Strafverteidigung durch einen praxiserprobten und fachkundigen Anwalt für Jugendstrafrecht, wie die Kanzlei Drar aus München, unerlässlich. Je nach Vergehen lassen sich so negative Auswirkungen, die die Zukunft des Jugendlichen langfristig erheblich beeinträchtigen können, weitreichend vermeiden. Wenden Sie sich deshalb vertrauensvoll an einen zuverlässigen Strafanwalt – insbesondere auch als Eltern von betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen!


Kanzlei Drar
Dachauer Straße 31
80335 München

Tel: 089-28938366
Fax: 089- 99954876