Kanzlei Drar: Ihr Anwalt für Körperverletzungen in München

Wenn gegen Sie Strafanzeige erhoben wurde, oder Sie Opfer einer Körperverletzung wurden, kann das zunächst eine überwältigende Situation sein. Gerade aufgrund sehr hoher Strafandrohungen bei einer gefährlichen oder schweren Körperverletzung kommt es oftmals darauf an, die Verteidigungsmöglichkeiten zu kennen und zu beherrschen. Wichtig und sinnvoll ist es deshalb, schnellstmöglich mit einem Strafverteidiger in München in Kontakt zu treten. Die Kanzlei Drar vertritt Sie als Anwalt bei einer Körperverletzung in München und verhilft Ihnen dabei zu einem milden Ausgang des Verfahrens.

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Rechtsanwältin
Rita Drar

Allgemeines Strafrecht
Jugendstrafrecht
Kapitaldelikte

Anwalt Körperverletzung München

Wann mache ich mich eigentlich wegen einer Körperverletzung strafbar? Kanzlei Drar als Anwalt für Körperverletzung in München berät

Das Gesetz unterscheidet mehrere Stufen und Schweregrade der Körperverletzung. Der Grundtatbestand ist in § 223 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. In den folgenden Paragraphen des StGB bestehen weitere, speziellere Straftatbestände, die Einfluss auf die Schwere der Strafe nehmen können. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die gefährliche Körperverletzung,

  • die Misshandlung von Schutzbefohlenen,

  • die schwere Körperverletzung,

  • die Verstümmelung weiblicher Genitalien,

  • die Körperverletzung mit Todesfolge,

  • die fahrlässige Körperverletzung.

Strafmaß der Körperverletzungsdelikte

Delikt
Strafausmaß
Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB
Freiheitsstrafe von bis zu maximal 5 Jahren oder Geldstrafe
Die gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB
Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu maximal 5 Jahren
Die Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225
Je nach Fall: Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bzw. bei gefährlicheren Fällen von nicht unter 1 Jahr, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu maximal 5 Jahren, bzw. von 6 Monaten bis zu maximal 5 Jahren
Die schwere Körperverletzung nach § 226 StGB
Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahren bzw. bei absichtlicher/wissentlicher Herbeiführung der schweren Folgen Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu maximal 5 Jahren, bzw. Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu maximal 10 Jahren
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien nach § 226a StGB
Freiheitsstrafe von nicht unter 1 Jahr, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monate bis maximal 5 Jahre
Die Körperverletzung mit Todesfolge nach § 227 StGB
Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren, in minder schweren Fällen von 1 bis zu maximal 10 Jahren
Die fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB
Freiheitsstrafe von nicht unter 3 Jahren, in minder schweren Fällen von 1 bis zu maximal 10 Jahren

Je nach Art der Körperverletzung kann die Tat laut StGB zu einer Geldstrafe oder – in schweren Fällen – auch zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren führen. Neben dem Strafmaß drohen Beschuldigten auch Nebenfolgen wie ein Berufsverbot, Disziplinarverfahren oder Schadensersatz- oder Schmerzensgeldzahlungen.

Schnellstmöglich einen Anwalt für Körperverletzung in München kontaktieren: Kanzlei Drar ist immer erreichbar

Bereits zu Beginn eines Verfahrens kann ein Strafrechtsanwalt in München auch bei Körperverletzungsdelikten Akteneinsicht beantragen und sich dadurch einen umfassenden Überblick über die Ermittlungslage verschaffen. Anhand derer kann die bestmögliche Verteidigungsstrategie für den individuellen Fall gestaltet werden.

Die Akteneinsicht ist laut Strafprozessordnung nur für den Strafverteidiger uneingeschränkt. Dem Beschuldigten selbst kann jene bei Gefährdung des Untersuchungsgzwecks oder schutzwürdiger Interessen Dritter verwehrt werden. Dies kann beispielsweise schon der Fall sein, wenn die Strafverfolgungsbehörden eine Verdunkelungsgefahr durch den Beschuldigten erwägen: zum Beispiel durch die Vernichtung von Beweisen. Auch zum Schutz persönlicher Daten (beispielhaft von Zeugen) kann dem Beschuldigten die Akteneinsicht verweigert werden.

Um einen vollumfänglichen Überblick über die Aktenlage zu erreichen, der zur zielgerichteten Verteidigung unumgänglich ist, sollte ein Anwalt für Strafrecht, wie die Kanzlei Drar in München, frühestmöglich kontaktiert werden.

Wie gehe ich vor, wenn gegen mich Strafanzeige erstattet wurde?

Wurden Sie von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht als Beschuldigter vorgeladen empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

1. Ruhe bewahren

Zunächst: Keine Panik! Post von einer Behörde zu bekommen, kann im ersten Moment eine aufwühlende Situation darstellen. Wichtig ist es, einen klaren Kopf zu bewahren und bedacht die nächsten Schritte anzugehen.

2. Von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen

Als Beschuldigter im Strafverfahren sind Sie nicht gezwungen auszusagen. Oftmals kann eine Aussage, auch wenn sie mit guter Intention gemacht wird, kontraproduktiv sein. Bevor Sie sich von einem rechtskundigen Anwalt für Körperverletzung in München haben beraten lassen, sollten Sie keine inhaltlichen Angaben zur Sache machen. Oftmals ist zu diesem frühen Zeitpunkt noch gar nicht klar wie weit die Tatsachenkenntnis der Behörden reicht und ob überhaupt genug vorliegt, um Sie strafrechtlich zu verfolgen. Mit einer Aussage riskieren Sie, sich insoweit unwillentlich selbst zu belasten.

3. Einen Strafverteidiger kontaktieren 

Wie bereits erwähnt, sollte nun ein Strafverteidiger konsultiert werden, um die sicherste und erfolgreichste Strategie für den weiteren Verlauf zu erarbeiten. Die Kanzlei Drar begleitet Sie ​als Strafverteidiger in München von Anfang bis zum Ende und berät und vertritt Sie bei allen Körperverletzungsdelikten.

Wann liegt eigentlich eine (einfache) Körperverletzung vor?

Wann man sich wegen einer einfachen Körperverletzung strafbar macht, regelt § 223 StGB.
Die einfache vorsätzliche Körperverletzung ist gemäß § 223 StGB als jede körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung definiert. Diese sind weit zu verstehen, da der Gesetzgeber damit möglichst viele Situationeneinbeziehen will.

  • Eine körperliche Misshandlung umfasst jede üble und unangemessene Behandlung, durch die das Opfer in seinem körperlichen Wohlbefinden oder seiner körperlichen Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. Dies entspricht in vielen Fällen der Zufügung von Schmerzen, auch aber einer Vielzahl anderer spürbarer Einflussnahmen auf die körperliche Integrität des Opfers.
  • Eine Gesundheitsschädigung bezeichnet jedes Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines pathologischen (krankhaften), d.h. vom Normalzustand negativ abweichenden, Zustandes. Dies kann beispielsweise durch die Ansteckung mit einer Krankheit passieren.

Eine Strafbarkeit nach § 223 StGB erfordert zusätzlich, dass die beschriebene Handlung bzw. fallabhängig auch die fehlerhafte Unterlassung, mit Vorsatz verübt wurde. Vorsatz bedeutet nach § 15 StGB mit Wissen und Wollen aller Tatbestandsmerkmale vorzugehen.
Das Strafmaß der einfachen Körperverletzung liegt bei Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Daneben drohen Beschuldigten auch Nebenfolgen wie ein Berufsverbot, Disziplinarverfahren, sowie Schadensersatz- oder Schmerzensgeldzahlungen.

Was ist eine gefährliche Körperverletzung?

Für schwerere Fälle der Körperverletzung bestehen weitere Strafverschärfungen. Dazu gehört auch die gefährliche Körperverletzung, die in § 224 StGB geregelt ist. Wird eine einfache Körperverletzung unter den zusätzlichen Voraussetzungen einer der in § 224 StGB genannten Qualifikationen begangen, kann sich die drohende Strafe wegen besonderer Gefährlichkeit erhöhen.
Dazu gehören:

  • die Verwendung von gesundheitsschädlichen Substanzen oder Gift,
  • die Verwendung bestimmter Gegenstände (gefährlicher Werkzeuge) oder Waffen,
  • die Begehung mittels eines hinterlistigen Überfalls,
  • die gemeinschaftliche Tatbegehung oder auch
  • die Begehung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.

Der Körperverletzungserfolg beim Opfer muss jedoch nicht erheblicher sein als im Rahmen der einfachen Körperverletzung. Lediglich die besondere Art und Weise der Begehung ist ausschlaggebend.

Es wird erwogen, dass die Tat unter solchen Umständen ein größeres Risiko erheblicherer Verletzungen beim Opfer bergen oder seine Wehrmöglichkeiten verringern kann.
Das Strafmaß erhöht sich dementsprechend zu einer Freiheitsstrafe von zwischen sechs und zehn Jahren, in minder schweren Fällen zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Eine bloße Geldstrafe kann sodann nicht mehr verhängt werden.

Gerne beraten wir Sie als Anwalt für Körperverletzung in München zu Ihrem individuellen Fall. Nehmen Sie gerne per Telefon oder E-Mail Kontakt mit uns auf.

Wann liegt eine schwere Körperverletzung vor?

Die schwere Körperverletzung erfasst dementgegen nicht die Begehungsweise, sondern die gesundheitlichen Konsequenzen der Tat auf Opferseite. Eine schwere Körperverletzung liegt dann vor, wenn (mindestens) eine der schweren Folgen aus § 226 StGB eintritt. Dazu gehören beispielhaft

  • der Verlust des Sehvermögens,
  • eines wichtigen Glieds des Körpers,
  • der Verfall in eine Behinderung oder
  • die dauerhafte Entstellung des Opfers.

Zwischen der Körperverletzung und den eben genannten Folgen muss ein direkter Zusammenhang bestehen. Dieser muss dem Beschuldigten tatsächlich nachgewiesen werden können.

In diesen Fällen erhöht sich die drohende Strafe sodann auf zwischen sechs Monate und fünf Jahre, bei absichtlicher oder wissentlicher Verursachung der Folgen auf zwischen ein und zehn Jahre Freiheitsstrafe.

Was ist die Körperverletzung mit Todesfolge?

Wird durch die Tat der Tod des Opfers verursacht, wird nach § 227 StGB eine noch bedeutendere Freiheitsstrafe auferlegt.
Ein Beispiel dafür wäre ein für sich genommen nicht lebensgefährlicher Schlag gegen das Opfer, infolgedessen dieses aber dermaßen ungünstig hinfällt, dass es an den Folgen des Sturzes stirbt. Dabei muss für eine Verurteilung des Beschuldigten jedoch festgestellt werden können, dass zwischen der Körperverletzung und dem anschließenden Tod des Opfers ein spezifischer Gefahrzusammenhang bestand.
Sind für eine Verurteilung nach § 227 StGB alle Voraussetzungen erfüllt, so ist laut Gesetz auf eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren zu erkennen.

Gerne prüfen wir Ihren individuellen Fall diskret vorab und lassen Ihnen eine Ersteinschätzung in unserem Erstgespräch zukommen.

Wann begeht man eine fahrlässige Körperverletzung?

Einer Körperverletzung kann man unter Umständen auch dann bezichtigt werden, wenn eine solche in der Verletzungshandlung nicht beabsichtigt war. In § 229 StGB ist auch die fahrlässige Körperverletzung unter Strafe gestellt. Die fahrlässige Verursachung einer Körperverletzung besteht nach ständiger Rechtsprechung (und nach herrschender Meinung im Schrifttum) dann, wenn der Täter die im Verkehr objektiv notwendige Sorgfalt außer Acht lässt und die Körperverletzung bei Beachtung dieser hätte vermieden werden können. Die Kanzlei Dar als Anwalt für Körperverletzung in München berät Sie gerne dazu, ob in Ihrem Fall eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt.

Ein Beispiel dafür wäre, wenn ein Fahrzeugführer wegen Unaufmerksamkeit einen Radfahrer übersieht und diesen infolgedessen anfährt und verletzt.
In diesen Fällen muss der Beschuldigte die Tat gar nicht gewollt haben, um verurteilt zu werden.

Sonderfälle: Die Misshandlung von Schutzbefohlenen und die Einwilligung in die Körperverletzung

Zusätzlich gibt es spezielle Tatbestände für bestimmte Sonderkonstellationen. Beispielhaft soll die Misshandlung von Schutzbefohlenen genannt werden, bei der Täter und Opfer in einem speziellen Schutz- und Abhängigkeitsverhältnis stehen müssen. Dieses Verhältnis muss gesondert festgestellt werden.

Weiterhin gibt es unter Umständen einen Entfall der Strafbarkeit über die Einwilligung in die Körperverletzung. Dies ist allerdings nur möglich, wenn die Tat nicht trotz der Einwilligung gegen die guten Sitten verstößt. Für die Festlegung der Sittenwidrigkeit wird abgestellt auf die Schwere der Körperverletzung und den Tatzweck. Der Anwendungsbereich dieser Norm ist jedoch sehr begrenzt und wird nur selten angenommen. Lediglich eine kleine Anzahl Sonderfälle werden hierunter subsumiert.

Kanzlei Drar: Wir sind Ihr Anwalt für Körperverletzung in München

Körperverletzungen können im Ernstfall schwer bestraft werden. Wichtig ist deshalb die richtige Verteidigungsstrategie. Sollte die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung einleiten und dazu Befragungen veranlassen, empfiehlt es sich meistens von einer Aussage abzusehen. Schnellstmöglich sollte ein Anwalt für Körperverletzung in München kontaktiert werden, der sich aus Erfahrungssätzen und tiefer Kenntnis des Strafgesetzes für den weiteren Verlauf die richtige Taktik für Ihren individuellen Fall überlegen kann. Wenden Sie sich diesbezüglich gerne an die Kanzlei Drar.


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