Rechtsanwältin für Strafrecht in München Kanzlei Drar Erstberatung

Festnahme und Untersuchungshaft: Was jetzt zählt

Verteidigung bei vorläufiger Festnahme, Haftbefehl und Untersuchungshaft in München

Vorläufige Festnahme: Was gilt?

Eine Festnahme trifft die meisten Menschen unvorbereitet. Die Polizei darf eine Person unter den Voraussetzungen des § 127 StPO vorläufig festnehmen, zum Beispiel wenn sie auf frischer Tat betroffen wird und fluchtverdächtig ist oder ihre Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft und Polizei auch dann festnehmen, wenn die Voraussetzungen eines Haftbefehls vorliegen.

Verhalten bei einer Festnahme

Vorführung beim Haftrichter

Nach der Festnahme muss die Person unverzüglich, spätestens am Tag nach der Festnahme, dem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 2 GG, § 128 StPO). Der Richter prüft, ob ein Haftbefehl erlassen wird oder ob Sie freigelassen werden. Ihre Verteidigung kann auf diese Entscheidung Einfluss nehmen, wenn sie früh eingeschaltet wird.

Haftbefehl und Untersuchungshaft

Untersuchungshaft setzt nach § 112 StPO einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund voraus, zum Beispiel Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr. Sie muss zudem verhältnismäßig sein. Wird Untersuchungshaft vollstreckt, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor (§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO).

Wir prüfen den Tatverdacht, den Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit. Wir stellen einen Antrag auf Haftprüfung oder legen Haftbeschwerde ein und prüfen, ob eine Haftverschonung mit Auflagen, etwa Meldeauflagen oder einer Sicherheitsleistung, in Betracht kommt (§ 116 StPO).

Häufige Fragen zur Festnahme

Muss ich bei der Festnahme Angaben machen?

Ihre Personalien müssen Sie angeben. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern. Aus Ihrem Schweigen dürfen keine Nachteile für Sie abgeleitet werden. Sprechen Sie zuerst mit einer Verteidigerin oder einem Verteidiger.

Wie lange darf die Polizei mich festhalten?

Wer vorläufig festgenommen wurde, muss unverzüglich, spätestens am Ende des Tages nach der Festnahme, dem Richter vorgeführt werden (Art. 104 Abs. 2 GG, § 128 StPO). Länger darf die Polizei niemanden aus eigener Befugnis festhalten.

Was ist der Unterschied zwischen vorläufiger Festnahme und Untersuchungshaft?

Die vorläufige Festnahme ist eine kurzfristige Maßnahme bis zur Vorführung beim Richter. Untersuchungshaft ordnet der Richter durch Haftbefehl an, wenn ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen.

Kann ich aus der Untersuchungshaft freikommen?

Das ist möglich, etwa durch eine Haftprüfung, eine Haftbeschwerde oder eine Haftverschonung mit Auflagen (§ 116 StPO), wenn weniger einschneidende Maßnahmen ausreichen. Ob das gelingt, hängt von Tatverdacht und Haftgrund im Einzelfall ab.

Kann ich jemanden über die Festnahme benachrichtigen lassen?

Nach § 114c StPO können Sie verlangen, dass ein Angehöriger oder eine Vertrauensperson unverzüglich von der Festnahme benachrichtigt wird, sofern der Zweck der Untersuchung dadurch nicht erheblich gefährdet wird.

Festnahme oder Haftbefehl?

Rufen Sie uns an. Machen Sie bis dahin keine Angaben zur Sache.

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